Bürgerservice

Anschrift:

Stadt Brilon

Am Markt 1

59929 Brilon

Postfach 1660

59916 Brilon

 

Tel.: 02961 / 794 - 0

Fax: 02961 / 794 - 108

Email: info@brilon.de

 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr 
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr 
sowie nach Vereinbarung        
   

gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt                     
Verwaltungsnebengebäude Bahnhofstraße 33, Brilon

 
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.15 - 12.30 Uhr                      
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 17.30 Uhr 
sowie nach Vereinbarung    

gesonderte Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt

Verwaltungsnebengebäude Bahnhofstraße 33, Brilon

 
Montag bis Freitag 07.30 - 12.30 Uhr                      
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr 
sowie an den Nachmittagen von Montag bis Mittwoch  
nach Vereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Das Amtsblatt ist ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen. Lesen Sie hier die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Brilon.

Hier finden Sie die Ansprechpartner der Stadt Brilon.

Hier finden Sie das Dienstleistungsangebot der Stadt Brilon. Auch die zuständige Stelle für Ihr Anliegen können Sie hier abrufen.

Hier finden finden Sie eine Auflistung der Fachbereiche mit den jeweils zugehörigen Abteilungen. Außerdem erfahren Sie, welche Mitarbeiter Ihnen in welcher Abteilung zur Verfügung stehen.

Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 23.02.2012 die Hauhaltssatzung und den Haushaltsplan 2012 beschlossen. Dieser ist durch den Hochsauerlandkreis als Aufsichtsbehörde genehmigt worden.

Suchen Sie ein Baugrundstück für eine private oder gewerbliche Nutzung? Oder eine gewerbliche Bestandsimmobilie? Ob Grundstück, Ladenlokal oder Mietobjekt - hier werden Sie fündig.

Hier können Sie sich einen Überblick über die Organisationsstruktur der Stadt Brilon verschaffen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lasse. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.